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Praxis:Immobilienerwerb durch ausländische Staatsbürger in Kroatien
Die Möglichkeit in Kroatien Immobilien zu erwerben beruht auf einem Partizipationsabkommen bezüglich Immobilien zwischen dem Land Kroatien und dem jeweiligen Herkunftsland des Käufers.

Im Klartext bedeutet dies, das man als z.B. als deutscher Staatsbürger in Kroatien Immobilien erwerben darf, da es auch einem kroatischen Staatsbürger erlaubt ist in Deutschland Immobilien zu kaufen. Dieses gilt auch für Bürger Österreichs(mit Einschränkungen je nach Bundesland) der Niederlande und Belgiens, Englands und der USA.

Es wird aber eine Genehmigung durch das kroatische Justizministerium benötigt, deren Beantragung oft ein Jahr, in einigen Fällen auch länger dauert.

Die gebräuchliche Praxis ist die vollständige Bezahlung des Kaufpreises und die damit einhergehende Eintragung eines Auflassungsvermerkes in das Grundbuch im Namen des Käufers. Der ursprüngliche Besitzer bleibt bis zur Erteilung der Genehmigung in das Grundbuch eingetragen, kann das Objekt aber nicht verkaufen, da es durch den Auflassungsvermerk „gesperrt“ ist.
Mit Erhalt der Genehmigung aus Zagreb findet die Übertragung des Besitzes im Grundbuch statt.

Hierzu bietet sich momentan eine Alternative. Diese ist die Gründung einer kroatischen Firma, und den Erwerb der Immobilie durch die Firma. Somit entfällt die Genehmigung und das Objekt kann direkt übertragen werden.

Dies ist der Weg der Wahl für Bürger deren Heimatland kein Abkommen mit Kroatien hat. Hierzu zählen auch alle Bürger der Schweiz und Italiens.
Auch wenn Sie als Ausländer, egal welcher Herkunft, ein Grundstück erwerben wollen welches kein Bauland ist, so müssen Sie das über die Gründung einer Firma bewerkstelligen.
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